Ode an die Einreiseformulare.

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Wieder einmal muss ich Formulare ausfüllen, um einreisen zu dürfen. Eins für das Gesundheitsministerium, eins für das Visum und ein weiteres, weil zwei nicht genug sind.

Dabei hat das Feld für den Nachnamen genau 13 Kästchen. Das ist ja wie gemacht fürmich, denke ich mir und fülle die kleinen Quadrate nacheinander mit großen Druckbuchstaben, möglichst leserlich natürlich, um nicht in Konflikt mit den Grenzbeamten zu geraten. Allerdings stellt sich mir auch die Frage, was geschieht, wenn die Anzahl der Felder der Anzahl der Buchstaben des eigenen Namens zahlenmäßig unterlegen ist. Darf man dann einfach ein paar Buchstaben weglassen und seinen Namen verstümmeln? Oder soll man die starren Ketten der Bürokratie aufbrechen und sich erdreisten, auch die Kästchenzwischenräume mit Buchstaben zu versehen? Muss man vielleicht aber auch das flughafeneigene Standesamt aufsuchen und seinen Namen auf einen mit der Kästchenanzahl konformen ändern lassen, bevor man einreist? Oder wird man mit der nächsten Maschine umgehend zurückgeschickt, weil die Einreise mit zu langem Namen illegal ist?

Das beiliegende Informationsblätchen lässt diese Fragen leider offen. Dort steht nur zu lesen, dass es für den Drogenhandel die Todesstrafe gibt. Muss man sich dann auch fürchten, wenn man statt 20 Gramm Heroin im Gepäck 14 Buchstaben im Nachnamen mit sich führt?

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Eine Antwort zu Ode an die Einreiseformulare.

  1. Pap schreibt:

    Nachzählen!!!

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